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KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige -
unterstützt bei betrieblichen Qualifizierungsbedarfen

Wenn Sie sich als Solo-Selbständige oder Solo-Selbständiger weiterbilden bzw. weiterqualifizieren möchten, können Sie im Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige - einen Zuschuss erhalten. Ziel des Programms KOMPASS ist, Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen.

Die KOMPASS-Anlaufstelle von Arbeit und Leben Hamburg bietet gewerblichen und freiberuflichen Solo-Selbstständigen im Bundesland Hamburg und darüber hinaus qualifizierte beratende Unterstützung bei der Analyse ihrer aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Situation an. Daraus wird gemeinsam mit Ihnen als Solo-Selbständigen der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt und eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausgewählt. Ziel ist, dass Sie als Solo-Selbstständige durch erweiterte Kompetenzen besser in die Lage versetzt werden, ihre berufliche Existenz zu sichern sowie ihre geschäftliche Tätigkeit zu stabilisieren und weiter zu entwickeln.

Die Inhalte der Qualifizierungen/Weiterbildungen müssen im konkreten Einzelfall beruflich relevant sein. Es muss begründet davon auszugehen sein, dass die Solo-Selbstständigen die Inhalte beruflich einsetzen. Die Maßnahme muss zur Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des bestehenden Geschäftsmodells beitragen.

KOMPASS_Flyer.pdf

KOMPASS_Info.pdf

Förderfähig sind:

  • Fortbildungen, die berufsspezifische fachliche Kompetenzen stärken, d.h. Fähigkeiten und Wissen, die zur Bewältigung fachlicher Aufgaben erforderlich sind. Sie beziehen sich auf den bereits ausgeübten Beruf. Höherqualifizierungen sind möglich, das Erlernen eines neuen Berufs ist hingegen nicht förderfähig.
  • Fortbildungen, die sich um die interne Stärkung des solo-selbstständigen Unternehmens drehen, sogenannte Querschnittskompetenzen – das sind z.B. betriebswirtschaftliche Fortbildungen, Qualifizierungen im Bereich interne Digitalisierung, Vertragsrecht, Marketing/Ansprache neuer Kunden usw.
  • Fortbildungen, die persönliche Kompetenzen ("Soft Skills") stärken. Diese umfassen personale, soziale und methodische Kompetenzen:
    • Personale Kompetenzen für die eigene Weiterentwicklung (z.B. Selbstreflexion, Eigenständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz, Selbstbewusstsein)
    • Soziale Kompetenzen für Kommunikation, Kooperation und Konfliktsituationen mit anderen (z.B. Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Diversitätskompetenz, Empathie, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit)
    • Methodische Kompetenzen für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen (z.B. Präsentationstechniken, Organisationsvermögen, Zeit- und Selbstmanagement, analytische Fähigkeiten, strategisches Denken, Medienkompetenz, Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung)

Als Anlaufstelle begleiten und unterstützen wir Sie bei allen administrativen Vorgängen, beginnend mit der formalen Prüfung der Förderfähigkeit, der Antragstellung, der Ausstellung des Qualifizierungsschecks und der Unterstützung bei der Abrechnung. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger und Solo-elbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

In den Fällen, in denen die Beratung einen anderen oder weiteren Handlungsbedarf ergibt, verweist die Anlaufstelle von Arbeit und Leben Hamburg auf die entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsangebote und ggf. weiteren Fördermöglichkeiten.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
  • Ihr Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren am Markt sein.
  • Ihr Einkommen muss zu mindestens 51% aus der Selbstständigkeit kommen.
  • Sie erhalten eine maximale Rückerstattung von 4.500 Euro (90% des maximal förderfähigen Betrags von 5.000 Euro).
  • Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
  • Die Qualifizierung muss mindestens 20 Stunden umfassen.
  • Im Anschluss an die Qualifizierung reichen Sie die Abrechnungsunterlagen bei der zuständigen Stelle, der Knappschaft Bahn-See (KBS) ein. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die anteilige Kosten-Erstattung.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

KOMPASS-Anlaufstelle von Arbeit und Leben Hamburg / Billenetz
Beate Burfeind und Bettina Rosenbusch
Billstedter Hauptstraße 97
22117 Hamburg
Tel. 040 2190 2194
beate.burfeind@billenetz.de
bettina.rosenbusch@billenetz.de

Das Programm KOMPASS wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Mehr Informationen zu KOMPASS finden Sie hier:
www.esfplus.de/kompass

 
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